ClanNEKO.net bleibt offline! - Danke für die schöne Zeit!
Wir hatten mehrere gesetzliche Probleme.
Diese sind nachfolgend aufgezählt.
Impressum
Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschreiben für "geschäftsmäßige Online-Dienste".
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab.
Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Dann gilt die Impresumspflicht.
Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum” oder „Anbieterkennzeichnung” benannt werden.
Datenschutzerklärung
Google Suche, IP-Adressen
Die Datenschützer fassen unter den Begriff „personenbezogene Daten” nicht nur Name oder Anschrift. Auch Daten, die etwa über den Facebook-Like-Button, Google Analytics oder der Google Suche übertragen werden, zählen dazu. Ebenso wie die IP-Adressen der Seitenbesucher, die in Server-Logs gespeichert werden.
Die Datenschützer fassen den Begriff ”personenbezogene Daten” also sehr weit. In der Praxis bedeutet das aber, dass fast jeder Webseitenbetreiber betroffen ist.